Herzlich willkommen bei RDP
Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Augsburg und München. Unsere Rechtsanwälte sind auf die Gebiete Markenrecht, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, IT-Recht, Sportrecht und Compliance spezialisiert. 

 

Sie haben Fragen oder möchten durch unsere Rechtsanwälte beraten werden?

 

Dann nehmen Sie hier Kontakt zu RDP Rechtsanwälte in Augsburg und München auf.

 

Oder lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr zu den Rechtsgebieten von RDP Rechtsanwälte in Augsburg und München.

RDP Rechtsanwälte
Röhl · Dehm & Partner

Produktsicherheitsverordnung (EU-ProdSV) - Neue und erweiterte Pflichten für Hersteller und Importeure

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung tritt ab dem 13.12.2024 in Kraft und legt für die Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln für Hersteller, Importeure, Händler und Online Marktplatzbetreiber/Gewerbetreibende fest.

Rechtsanwälte für Medienrecht in Augsburg und München

Reputationsmanagement - Rechtswidrige Bewertungen 

Eine wichtige Säule des Reputationsmanagements ist das gezielte Vorgehen gegen Rufschädi-gende Bewertungen, die in rechtswidriger Weise in die Rechte der Bewerteten eingreifen. 

Rechtsanwälte für IT-Recht

Künstliche Intelligenz und Geschäftsgeheimnisse

Zuletzt haben wir in einem Beitrag die rechtliche Problematik hinsichtlich des Urheberrechts und das Datenschutzrechts bei der Verwendung von Künstlichen Intelligenzen betrachtet. 


In diesem Beitrag stellen wir uns der Frage, ob Unternehmen auch im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besondere Vorkehrungen bei der Verwendung von Künstlichen Intelligen-zen treffen müssen und ob die Nutzung sogar gegen das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) verstoßen kann.

Rechtsanwälte für IT-Recht

Künstliche Intelligenz und das Urheberrecht

Das System ChatGPT von OpenAI ist derzeit die sicherlich bekannteste Künstliche Intelligenz, aber sie ist beileibe nicht das einzige System dieser Art. Viele weitere Unternehmen haben bereits eigene Systeme angekündigt oder schon vorgestellt, wie z.B. Google mit ihrem System namens Gemini. Mit Künstlichen Intelligenzen lassen sich heute nicht nur Texte erstellen, inzwischen kann man mit vielen Systemen auch Bilder, Musikstücke, Videos und sogar Programmcode erstellen lassen. 
Aber können die Systeme wirklich unbedenklich genutzt werden? Oder gibt es rechtliche Grenzen die man bei der Nutzung beachten sollte?
 

Michaela Berger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, Datenschutz-Auditorin und Datenschutzbeauftragte in Augsburg

Michaela Berger, LL.M.

Rechtsanwältin,

Fachanw­ältin für IT‑Recht, Datenschutz‑Auditorin, Datenschutz­beauftragte

Rechtsanwalt Uwe Dehm in Augsburg und München

Uwe Dehm

Rechtsanwalt,

Fach­­anwalt für Steuer­recht

Rechtsanwalt Norbert Geyer in Augsburg

Norbert Geyer

Rechts­anwalt,

Fach­­­anwalt für IT‑Recht,  Daten­schutz­beauftragter

Rechtsanwalt Christian Röhl in München und Augsburg

Christian Röhl, LL.M.

Rechtsanwalt,

Fach­a­nwalt für Gewerb­lichen Rechts­schutz