Urheberrecht

Das Urheberrecht als immaterielles geistiges Eigentum schützt den Urheber in den Beziehungen zu seinem Werk und den wirtschaftlich relevanten Verwertungsrechten. Die urheberrechtliche Beratung ist geprägt von der Frage nach der Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes, der sogenannten Schöpfungshöhe, die einzelfallbezogen und individuell geprüft werden muss. Ist diese erreicht, entsteht automatisch der urheberrechtliche Schutz am Werk mit all seinen Rechten und Pflichten.

Im Urheberrecht, als einer der Kerndisziplinen in „grünen Bereich“, vertreten wir insbesondere:

  • Musiker
  • Fotografen
  • Künstler
  • Schriftsteller
  • Designer
  • Architekten
  • Rechteinhaber/ Rechtsnachfolger

Hierbei ergeben sich insbesondere folgende Themenschwerpunkte:

  • Prüfung und Bewertung des jeweiligen urheberrechtlichen Schutzes
  • Urheberrechtliche Auseinandersetzungen aufgrund unlizenzierter Werknutzung
  • Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen
  • Beratung und Überprüfung der angemessenen Vergütung
  • Schranken des urheberrechtlichen Schutzes

Ihr Ansprech­partner

Rechts­anwalt Christian Röhl, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Verantwortlicher Partner: Markenrecht