Externer KI-Sachverständiger für den Betriebsrat – rechtssichere Unterstützung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen
Mit dem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz stehen Betriebsräte vor neuen, komplexen Herausforderungen: Datenschutz, Mitbestimmung, technische Transparenz und rechtliche Grenzen müssen bei der Einführung von KI-Systemen berücksichtigt und bewertet werden.
§ 80 Abs. 3 BetrVG eröffnet dem Betriebsrat die Möglichkeit, bei der Beurteilung solcher Sachverhalte externe Sachverständige hinzuzuziehen – insbesondere dann, wenn KI-Systeme eingeführt oder eingesetzt werden sollen.
§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG: Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich.
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Warum ist rechtliche Fachkenntnis bei KI-Projekten für den Betriebsrat unerlässlich?
Künstliche Intelligenz verändert Arbeitsprozesse tiefgreifend. Viele Systeme greifen in die Rechte der Beschäftigten ein, etwa durch:
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle,
- automatisierte Entscheidungen im Recruiting, bei der Schichtplanung oder Zielvorgaben,
- die Verarbeitung sensibler Beschäftigtendaten.
Der Betriebsrat muss diese Eingriffe bewerten und rechtlich einordnen können. Dabei helfen wir. Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vereinen juristische Expertise in IT-Recht, Datenschutzrecht und Arbeitsrecht mit technologischem Verständnis.
Warum ein spezialisierter KI-Sachverständiger für den Betriebsrat sinnvoll ist
Unsere Expertise rund um den Einsatz von KI in Unternehmen basiert auf:
- umfassender Kenntnis technischer Grundlagen algorithmischer Systeme,
- tiefem Verständnis der DSGVO, des BDSG und weiterer Datenschutzvorschriften,
- Erfahrung mit Mitbestimmungsrechten bei technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG),
- aktueller Rechtsprechung zur automatisierten Entscheidungsfindung (u. a. EuGH SCHUFA-Urteil).
Was wir als externe KI-Sachverständige leisten
Unsere Leistungen für Betriebsräte im Kontext von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen:
- Erstellung juristischer Gutachten zur rechtlichen Bewertung von KI-Systemen,
- Prüfung technischer Dokumentationen unter rechtlichen Gesichtspunkten,
- Analyse der datenschutzrechtlichen Konformität,
- Unterstützung bei der Ausgestaltung und Verhandlung von KI-Betriebsvereinbarungen,
- Workshops und Schulungen zum Thema KI im Betrieb,
- kontinuierliche Beratung und Begleitung bei der Einführung oder Anpassung von KI-Systemen.
Unsere Tätigkeit erfolgt stets unabhängig, vertraulich und in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat. Die Komplexität der eingesetzten KI-Technologien rechtfertigt unsere Einbindung regelmäßig – ein Umstand, der auch von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt wird.
Unterstützung für den Betriebsrat bei Künstlicher Intelligenz: Was wir zusätzlich leisten
- Beratung bei der Gestaltung rechtssicherer KI-Betriebsvereinbarungen
- Taktische Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Schutz der Rechte der Beschäftigten bei Einführung von KI-Systemen
- Schulung und Qualifizierung des Betriebsratsgremiums zu KI-Themen
Sie suchen sachverständige Unterstützung für Ihren Betriebsrat bei Künstlicher Intelligenz im Unternehmen?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir bieten Ihnen juristisch fundierte, techniknahe Beratung zum Einsatz von KI im Betrieb. Ob rechtliche Bewertung, KI-Betriebsvereinbarung oder Schulung: Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begleiten Ihr Gremium als anerkannte KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Norbert Geyer
Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter
KI-Koordinator (TÜV Rheinland)
KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)