Externer KI-Beauftragter für Unternehmen – rechtssicherer KI-Einsatz nach der KI-Verordnung

Rechtskonformität und Zukunftssicherheit durch spezialisierte Expertise im IT-Recht, Datenschutz und dem Recht der Künstlichen Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist längst fester Bestandteil vieler Unternehmensprozesse – vom Personalbereich über Finanzdienstleistungen bis zur Medizintechnik. Gerade in den von der KI-Verordnung (KI-VO) definierten Hochrisikobereichen gelten strenge rechtliche Vorgaben. Unternehmen sind daher gut beraten, frühzeitig einen externen KI-Beauftragten zu benennen, um rechtssicher zu agieren und regulatorischen Anforderungen zuverlässig zu entsprechen.

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Warum ein externer KI-Beauftragter sinnvoll ist

  • Expertenwissen: Unsere spezialisierten Rechtsanwälte bilden sich kontinuierlich in technischer und juristischer Hinsicht weiter – mit Fokus auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen.
  • Rechtskonformität sicherstellen: Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in der Medizintechnik, öffentlichen Verwaltung oder im HR-Bereich, unterliegen klaren gesetzlichen Anforderungen. Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und regulatorische Pflichten zu erfüllen.
  • KI-Compliance gewährleisten: Datenschutz, Arbeitsrecht, IT-Recht, Produkthaftungsrecht und KI-spezifische Vorschriften – wir navigieren Ihr Unternehmen durch das komplexe Regelwerk.
  • Risikominimierung: Durch eine fundierte rechtliche Bewertung von KI-Systemen identifizieren wir frühzeitig potenzielle Risiken und helfen, diese zu vermeiden.
  • Transparenz und Vertrauen schaffen: Die Benennung eines unabhängigen externen KI-Beauftragten signalisiert Verantwortungsbewusstsein und stärkt das Vertrauen in den KI-Einsatz bei Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern.

Warum Rechtsanwälte mit Fokus auf IT-Recht ideal geeignet sind

Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt verfügt über fundiertes Wissen in allen für den KI-Einsatz relevanten Rechtsgebieten – von DSGVO über Vertragsgestaltung bis hin zur Produkthaftung. Gleichzeitig bringen wir technisches Verständnis mit und agieren als Schnittstelle zwischen Fachabteilungen, Datenschutzbeauftragten und technischen Teams.

Unsere interdisziplinäre Kompetenz ermöglicht es, rechtliche Anforderungen praxisnah und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.

Unsere Leistungen als externer KI-Beauftragter

Als externer KI-Beauftragter übernehmen wir zentrale Aufgaben der KI-Compliance und begleiten Sie bei der Einführung, Nutzung und Dokumentation von KI-Systemen im Unternehmen:

  • Identifikation und Klassifikation eingesetzter KI-Systeme
  • Prüfung von Transparenz-, Sicherheits- und Überwachungspflichten
  • Erstellung und Pflege technischer Dokumentation gemäß KI-VO
  • Umsetzung gesetzlicher Anforderungen bei Hochrisiko-KI
  • Unterstützung bei der Implementierung konkreter KI-Projekte
  • Durchführung interner Schulungen und Sensibilisierung aller Beteiligten
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Vorbereitung und Begleitung bei KI-Audits

Mit juristischer Fachkompetenz, technischem Know-how und Erfahrung aus der Praxis unterstützen wir Sie zuverlässig bei allen Fragen rund um den rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen.

Sie möchten einen externen KI-Beauftragten benennen und Ihre KI-Projekte rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfähig gestalten?

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch – unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zum Thema externer KI-Beauftragter, Hochrisiko-KI, KI-Compliance und KI-Verordnung.

Ihr Ansprech­partner

Rechts­anwalt Norbert Geyer

Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter
KI-Koordinator (TÜV Rheinland)
KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)