Medienrecht
Im heutigen Medienzeitalter stellen sich quasi täglich neue Rechtsfragen rund um die Entwicklungen und Chancen in dieser Materie. Das Medienrecht als Sammelbegriff für die umfangreichen Fragestellungen die sich im Zusammenhang mit den „alten“ und „neuen“ Medien ergeben, ist einer der Kernbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Hierzu stellen wir Ihnen unsere, durch stetige Fort- und Weiterbildung, sowie durch die eigene Medienaffinität erworbene Expertise gerne zur Verfügung.
Im Medienrecht übernehmen wir für Sie sämtliche Aufgaben in Bezug auf
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Rechte der Telemedien / Social Media
Im Bereich der Telemedien beraten wir Sie in allen Fragen um elektronische Kommunikation- und Informationsdienste. Insbesondere die Rechte und Pflichten sowohl von Host-Access oder Content Providern gehören zum Kernbereich dieser Materie.
Hier stellen sich regelmäßig Fragen rund um die Informations-, Mitwirkungs- und Transparenzverpflichtungen. Wir beraten Sie bei Auseinandersetzungen mit Medienanstalten, gemeinnützigen Vereinen und Interessenvertretungen, sowie bei allen sonstigen Auseinandersetzungen und Fragestellungen.
Kerngruppe unserer Mandanten sind hier:
- Gewerbliche und private Webseitenbetreiber
- Social Media Nutzer
- Blogger
- VLoger
- Influencer
Rundfunk – Fernsehen – Multimediarecht
Das Rundfunkrecht mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen bestimmt unseren medialen Alltag maßgeblich mit. Hierbei stellen sich vielfältige Probleme in den Bereichen:
- Jugendschutz
- zulässige Werbung
- Rundfunkzulassung
sowie rund um den Rundfunkbeitrag.
Äußerungs- und Veröffentlichungsrechte
Die Äußerungsrechte und ihre Bewertung und Einordnung sind durch die umfassende Vernetzung und die großen Reichweiten der elektronischen Kommunikation präsenter denn je.
Eine besondere Rolle spielen hierbei aktuelle Themen, die das Internet regelmäßig beschäftigen. Insbesondere:
- Hatespeech
- Fake-News
- Cyber-Mobbing / Cyber-Grooming
- Fake- Bewertungen
- Rage-Porn etc.
Wir stehen Ihnen bei Problemen und Fragen in diesem Spannungsfeld gerne mit rechtlicher Expertise zu den Handlungsmöglichkeiten und gegebenenfalls schneller gerichtlicher Hilfe zur Verfügung.
Presserecht und Recht der Bildberichterstattung
Das Presserecht durch seine verfassungsmäßige Legitimation und seine wichtige Stellung im demokratischen Diskurs ist ein wichtiger Baustein des Medienrechts. Wir beraten und vertreten hier
- Print- und Onlinemedien
- (freie) Journalisten
- Berichterstatter
in allen Fragen rund um die in den Pressegesetzen geregelten Besonderheiten.
Zudem stellen das Recht der Bildberichterstattung und die Rechte der abgebildeten Personen einen wichtigen Teil unserer Beratungstätigkeit dar. Hierbei stellen sich regelmäßig Fallstellungen aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Rahmen des Kunsturhebergesetzes, dessen Schutz in Abwägung zu den entgegenstehenden Rechten individuell und einzelfallbezogen geprüft werden muss.
Hier beraten wir:
- Fotografen
- Medienagenturen
- Verlage
- abgebildete Personen / Fotomodelle
um eine rechtssichere Veröffentlichung zu erstellen und unterhalten, bzw. eine rechtswidrige zu unterbinden.
Verlagsrecht
Das Verlagsrecht regelt in Anlehnung an das Urheberrechtsgesetz die speziellen Verhältnisse des Verlegers zum Autor.
Wichtige Kernfragen rund um eine Buchveröffentlichung sind die
- Veröffentlichung
- Verbreitung
- Verwertung
- Vermarktung
- Vergütung
des jeweiligen Schriftwerkes.
Zudem spielt hierbei die Buchpreisbindung und deren Anliegen einer transparenten und möglichst breiten Angebotspalette im Buchbereich eine wichtige Rolle.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Christian Röhl, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Verantwortlicher Partner: Markenrecht