Externe Daten­schutz­beauftragte

Als Fachanwälte für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte verfügen wir über langjährige Erfahrung und tiefgehende Kenntnisse in allen Belangen des Datenschutzrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete. Durch unsere Expertise erfüllen wir die Anforderungen gemäß Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Ausbildung, Erfahrung und Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten in hohem Maße.

 

Als Fachanwälte für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte verstehen wir die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um einen effektiven Datenschutz zu gewährleisten.

Unsere Man­danten stammen aus
fol­genden Bran­chen:

  • Energieversorger: Wir unterstützen Energieversorger bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der Umsetzung von Datenschutzkonzepten.
  • Krankenhäuser / Ärzte / Gesundheitsbranche: Unsere datenschutzrechtliche Expertise hilft im Gesundheitswesen, Datenschutzbestimmungen zu erfüllen und Patientendaten zu schützen.
  • Automotive: Wir bieten Datenschutzlösungen für die Automobilbranche, um Fahrzeug- und Kundendaten zu sichern und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
  • IT- / Softwarehäuser / Medienagenturen: Unsere Beratung unterstützt IT-, Software- und Medienunternehmen dabei, Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Kundenvertrauen zu stärken.
  • Logistik: Datenschutz und DSGVO-Konformität für Logistikunternehmen
  • Verlage: Unsere datenschutzrechtliche Beratung für Verlage sichert die Vertraulichkeit von Daten und erfüllt rechtliche Anforderungen im Medienbereich.
  • Unternehmen aus dem Bereich Kundenbetreuung / Support / Call-Center: Wir helfen Datenschutz und DSGVO-Konformität im Bereich Kundenbetreuung, Support und Call-Center zu erreichen, um Kundendaten zu schützen und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

Als externe Daten­schutz­beauftragte über­nehmen wir alle Auf­gaben, die die DSGVO an externe Daten­schutz­beauftragte stellt:

Beratung hinsichtlich aller durch die DSGVO zu erfüllenden Verpflichtungen: Unsere umfassende Beratung unterstützt Sie bei der Erfüllung sämtlicher Anforderungen der DSGVO, angefangen bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien bis hin zur Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

 

Überwachung der Einhaltung der DSGVO: Wir überwachen kontinuierlich die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzpraktiken stets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Datenschutzverletzungen vermieden werden.

 

Beratung bei der Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA): Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA), indem wir Risiken identifizieren, bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung empfehlen.

 

Zusammenarbeit und Handhabung von Anfragen der Aufsichtsbehörden: Wir arbeiten eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und unterstützen Sie bei der Bearbeitung von Anfragen und Anforderungen der Datenschutzbehörden, um sicherzustellen, dass Sie stets konform mit den Datenschutzbestimmungen agieren und mögliche rechtliche Risiken minimieren.

Weitere Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte:

Schulungen der Mitarbeiter: Wir bieten umfassende Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen und sicherzustellen, dass sie die geltenden Datenschutzbestimmungen verstehen und einhalten können.

 

Unterstützung bei der Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO): Unsere Experten stehen Ihnen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihres Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der DSGVO zur Seite, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt dokumentiert sind.

 

Rechtliche Prüfung und Erstellung der abzuschließenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (Auftragsverarbeitungsvereinbarung / AVV, gemeinsame Verantwortlichkeit / joint controllership): Wir prüfen rechtlich die Notwendigkeit und erstellen die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen wie Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV) und Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, um die rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und Ihre Interessen zu schützen.

 

Beratung bei der Erfüllung der Informationspflichten aus Art. 12, 13, 14 DSGVO: Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Informationspflichten gemäß Artikel 12, 13 und 14 der DSGVO, einschließlich der Erstellung von Datenschutzerklärungen und anderer erforderlicher Dokumente, um Transparenz und Rechtskonformität zu gewährleisten.

Die Kos­ten für eine Beste­llung als externer Daten­schutz­beauftragter hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

Bisherige Datenschutzorganisation: Die Kosten können von der vorhandenen Struktur Ihrer Datenschutzorganisation abhängen, einschließlich vorhandener interner Prozesse und Ressourcen für Datenschutzmaßnahmen.

 

Vorhandene datenschutzrechtliche Dokumentation: Die Komplexität und Vollständigkeit Ihrer bereits vorhandenen datenschutzrechtlichen Dokumentation hat Einfluss auf die Kosten , da eine umfassende Überprüfung und mögliche Aktualisierung weniger zeitintensiv ist, als eine komplette Neuerstellung einer datenschutzrechtlichen Dokumentation.

 

Anzahl der Mitarbeiter / Niederlassungen / Tochtergesellschaften: Die Größe und Komplexität Ihrer Organisation, gemessen an der Anzahl der Mitarbeiter, Niederlassungen und Tochtergesellschaften, kann die Kosten beeinflussen, da mehr Ressourcen und Aufwand erforderlich sein können, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.

 

Vorhandensein einer internen Rechtsabteilung: Wenn Ihre Organisation über eine interne Rechtsabteilung verfügt, die sich mit Datenschutzfragen befasst, kann dies die Kosten beeinflussen, da möglicherweise weniger externe Beratung erforderlich ist.

 

Vorhandensein eines internen Koordinators für Datenschutz: Das Vorhandensein eines internen Datenschutzkoordinators kann die Kosten beeinflussen, da die Zusammenarbeit und Koordination mit internen Ressourcen die Effizienz der Datenschutzmaßnahmen verbessern kann.

 

All diese Faktoren können in einem unverbindlichen Gespräch erörtert werden, das als Grundlage für die Erstellung eines maßgeschneiderten Angebots dient. Sprechen Sie uns an, wir ermitteln gerne zusammen mit Ihnen das für Sie passende Modell.

 

Ihre Ansprech­partnerin

Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.

 

Fachanwältin für IT-Recht

zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)

zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)

 

Michaela.Berger@rdp-law.de