Externe Daten­schutz­beauftragte

Als Fachanwälte für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte verfügen wir über langjährige Erfahrung und tiefgehende Kenntnisse in allen Belangen des Datenschutzrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete. Durch unsere Expertise erfüllen wir die Anforderungen gemäß Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Ausbildung, Erfahrung und Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten in hohem Maße.

Als Fachanwälte für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte verstehen wir die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um einen effektiven Datenschutz zu gewährleisten.

Kontakt zu RDP Rechtsanwälte

Sie haben Fragen oder möchten durch unsere Rechtsanwälte beraten werden?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie ganz einfach nebenstehendes Kontaktformular.

Durch Betätigen des „Senden“-Buttons werden Ihre in das Kontaktformular eingetragenen Daten zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sie haben ein jederzeitiges Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch RDP Rechtsanwälte finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.*

Bitte rechnen Sie 3 plus 9.

Unsere Man­danten stammen aus fol­genden Bran­chen:

Energieversorger

Wir unterstützen Energieversorger bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der Umsetzung von Datenschutzkonzepten.

Krankenhäuser / Ärzte / Gesundheitsbranche

Unsere datenschutzrechtliche Expertise hilft im Gesundheitswesen, Datenschutzbestimmungen zu erfüllen und Patientendaten zu schützen.

Automotive

Wir bieten Datenschutzlösungen für die Automobilbranche, um Fahrzeug- und Kundendaten zu sichern und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

IT- / Softwarehäuser / Medienagenturen

Unsere Beratung unterstützt IT-, Software- und Medienunternehmen dabei, Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Kundenvertrauen zu stärken.

Logistik

Datenschutz und DSGVO-Konformität für Logistikunternehmen.

Verlage

Unsere datenschutzrechtliche Beratung für Verlage sichert die Vertraulichkeit von Daten und erfüllt rechtliche Anforderungen im Medienbereich.

Unternehmen aus dem Bereich Kundenbetreuung / Support / Call-Center

Wir helfen Datenschutz und DSGVO-Konformität im Bereich Kundenbetreuung, Support und Call-Center zu erreichen, um Kundendaten zu schützen und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

Als externe Daten­schutz­­beauftragte über­nehmen wir alle Auf­gaben, die die DSGVO an externe Daten­­schutz­­beauftragte stellt:

Beratung hinsichtlich aller durch die DSGVO zu erfüllenden Ver­pflichtun­gen: Unsere umfassende Beratung unterstützt Sie bei der Erfüllung sämtlicher Anforderungen der DSGVO, angefangen bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien bis hin zur Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Überwachung der Einhaltung der DSGVO: Wir überwachen kontinuierlich die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzpraktiken stets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Datenschutzverletzungen vermieden werden.

Beratung bei der Durch­führung der Daten­schutz­folge­abschätzungen (DSFA): Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA), indem wir Risiken identifizieren, bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung empfehlen.

Zusammen­arbeit und Hand­habung von Anfragen der Aufsichts­behörden: Wir arbeiten eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und unterstützen Sie bei der Bearbeitung von Anfragen und Anforderungen der Datenschutzbehörden, um sicherzustellen, dass Sie stets konform mit den Datenschutzbestimmungen agieren und mögliche rechtliche Risiken minimieren.

Weitere Leistungen als externe Daten­schutz­beauftragte:

Schulungen der Mitarbeiter: Wir bieten umfassende Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen und sicherzustellen, dass sie die geltenden Datenschutzbestimmungen verstehen und einhalten können.

Unterstützung bei der Führung des Verzeich­nisses der Ver­arbeitungs­tätigkeiten (Art. 30 DSGVO): Unsere Experten stehen Ihnen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihres Verzeichnisses der Ver­arbeitungs­tätigkeiten gemäß Artikel 30 der DSGVO zur Seite, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Infor­mationen korrekt dokumentiert sind.

Rechtliche Prüfung und Erstel­lung der abzuschließenden daten­schutz­rechtlichen Verein­barungen (Auftrags­verarbeitungs­verein­barung / AVV, gemeinsame Ver­ant­wortlich­keit / joint controllership): Wir prüfen rechtlich die Notwendigkeit und erstellen die erforderlichen daten­schutz­rechtlichen Verein­barungen wie Auftrags­verarbeitungs­vereinbarungen (AVV) und Verein­barungen zur gemeinsamen Ver­antwortlich­keit, um die rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und Ihre Interessen zu schützen.

Beratung bei der Erfüllung der Informations­pflichten aus Art. 12, 13, 14 DSGVO: Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Infor­mations­pflichten gemäß Artikel 12, 13 und 14 der DSGVO, einschließlich der Erstellung von Daten­schutz­erklärungen und anderer erforderlicher Dokumente, um Trans­parenz und Rechts­konformität zu gewähr­leisten.

Mit welchen Kosten kann ich rechnen?

Die Kos­ten für eine Beste­llung als externer Daten­schutz­beauftragter hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

Bisherige Datenschutzorganisation: Die Kosten können von der vorhandenen Struktur Ihrer Datenschutzorganisation abhängen, einschließlich vorhandener interner Prozesse und Ressourcen für Datenschutzmaßnahmen.

Vorhandene datenschutzrechtliche Dokumentation: Die Komplexität und Vollständigkeit Ihrer bereits vorhandenen datenschutzrechtlichen Dokumentation hat Einfluss auf die Kosten , da eine umfassende Überprüfung und mögliche Aktualisierung weniger zeitintensiv ist, als eine komplette Neuerstellung einer datenschutzrechtlichen Dokumentation.

Anzahl der Mitarbeiter / Niederlassungen / Tochtergesellschaften: Die Größe und Komplexität Ihrer Organisation, gemessen an der Anzahl der Mitarbeiter, Niederlassungen und Tochtergesellschaften, kann die Kosten beeinflussen, da mehr Ressourcen und Aufwand erforderlich sein können, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.

Vorhandensein einer internen Rechtsabteilung: Wenn Ihre Organisation über eine interne Rechtsabteilung verfügt, die sich mit Datenschutzfragen befasst, kann dies die Kosten beeinflussen, da möglicherweise weniger externe Beratung erforderlich ist.

Vorhandensein eines internen Koordinators für Datenschutz: Das Vorhandensein eines internen Datenschutzkoordinators kann die Kosten beeinflussen, da die Zusammenarbeit und Koordination mit internen Ressourcen die Effizienz der Datenschutzmaßnahmen verbessern kann.

 

All diese Faktoren können in einem unverbindlichen Gespräch erörtert werden, das als Grundlage für die Erstellung eines maßgeschneiderten Angebots dient. Sprechen Sie uns an, wir ermitteln gerne zusammen mit Ihnen das für Sie passende Modell.

Ihr Ansprech­partner

Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.

Fachanwältin für IT-Recht
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)
zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)