Datenschutz-Audits / Auditierung

Die regelmäßige Auditierung ist von entscheidender Bedeutung für jedes Daten­schutz­manage­ment­system, da sie dazu beiträgt, die Einhaltung der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) sicherzustellen. Gemäß Artikel 32 der DSGVO wird die Durchführung solcher Audits ausdrücklich gefordert. Durch regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen können potenzielle Daten­schutz­risiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Diese Auditierungen ermöglichen es Unternehmen, ihre Daten­schutz­praktiken kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus dienen sie dazu, das Vertrauen von Kunden und Partnern in den Umgang mit per­sonen­bezo­genen Daten zu stärken und potenzielle Bußgelder und Re­putations­risiken zu vermeiden.

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Folgende Da­ten­schutz­audi­tierungen sollten in regelmäßigen Ab­ständen durch­geführt werden:

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO inklusive Datenschutzfolgeabschätzungen:

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der DSGVO umfasst eine detaillierte Aufstellung aller Datenverarbeitungsaktivitäten eines Unternehmens. Darin enthalten sind nicht nur die Arten personenbezogener Daten, sondern auch die Zwecke der Verarbeitung sowie die beteiligten Akteure. Zudem werden ggf. Datenschutzfolgeabschätzungen durchgeführt, um potenzielle Risiken für die Datenschutzrechte und -freiheiten der betroffenen Personen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Datenschutzrechtliche Prozesse:

Die Implementierung und regelmäßige Überprüfung datenschutzrechtlicher Prozesse ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzanforderungen eingehalten werden. Dies umfasst unter anderem die Festlegung von Verantwortlichkeiten, die Schulung der Mitarbeiter, Prozesse bei Datenpannen, Auskunftsanfragen, Löschbegehren, sowie die Dokumentation aller relevanten Prozesse und Verfahren.

Erfüllung der Informationspflichten, Art. 12 – 14 DSGVO:

Gemäß den Artikeln 12 bis 14 der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies beinhaltet Informationen über die Identität des Verantwortlichen, die Zwecke der Datenverarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen. Die Erfüllung dieser Informationspflichten ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Datenschutzkonformität.

Sicherheit der Verarbeitung, Art. 32 DSGVO:

Die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Artikel 32 der DSGVO ist von grundlegender Bedeutung, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung der Daten. Dazu gehören beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Notfallpläne.

Ihre Vor­teile bei einer Daten­schutz-­Audi­tierung durch RDP Rechts­anwälte

Umfassendes rechtliches Know-How im Datenschutzrecht und angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Urheberrecht:

Die Auditierung durch unsere Rechtsanwälte profitiert von einem breiten Fachwissen in verschiedenen Rechtsbereichen, insbesondere im Datenschutzrecht und angrenzenden Gebieten wie Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht und Urheberrecht. Dadurch können alle relevanten rechtlichen Aspekte während des Auditierungsprozesses berücksichtigt und umfassende Lösungen angeboten werden.

Erfahrung in der Gesprächsführung:

Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Gesprächsführung, insbesondere im Zusammenhang mit Datenschutzthemen. Diese Fähigkeit ermöglicht es ihnen, effektiv mit den Mitarbeitern des Unternehmens zu kommunizieren, um relevante Informationen zu sammeln und eine umfassende Bewertung der Datenschutzpraktiken durchzuführen.

Tiefgehende Kenntnisse von Datenschutzmanagementsystemen und den Anforderungen an die Umsetzung im Unternehmen:

Die Expertise von Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälten erstreckt sich auf tiefgehende Kenntnisse von Datenschutzmanagementsystemen und den spezifischen Anforderungen an deren Umsetzung im Unternehmen. Dies ermöglicht es ihnen, die Wirksamkeit bestehender Datenschutzmaßnahmen zu bewerten und maßgeschneiderte Empfehlungen für deren Verbesserung zu geben.

Strukturiertes und analytisches Vorgehen bei der Auditierung und Dokumentation:

Bei der Auditierung und Dokumentation gehen unsere Rechtsanwälte strukturiert und analytisch vor. Sie erfassen systematisch alle relevanten Informationen, führen eine gründliche Analyse durch und dokumentieren ihre Ergebnisse präzise und verständlich. Dies gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Auditierungsergebnisse und ermöglicht es dem Unternehmen, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung seiner Datenschutzpraktiken zu ergreifen.

Leistungen von Röhl · Dehm & Partner Rechts­anwälte:

Initiales Erstaudit zur Ermittlung des Datenschutzniveaus im Unternehmen:

Wir bieten ein initiales Erstaudit an, um das Datenschutzniveau im Unternehmen zu ermitteln. Dabei werden alle relevanten Datenschutzpraktiken und Unternehmensprozesse überprüft und bewertet, um einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des Datenschutzes zu erhalten.

Datenschutz-Auditierung einzelner Unternehmensbereiche auf Datenschutzkonformität:

Die Auditierung einzelner Unternehmensbereiche auf Datenschutzkonformität ist ein wichtiger Bestandteil der Dienstleistungen von RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte. Dabei werden spezifische Bereiche des Unternehmens detailliert untersucht, um sicherzustellen, dass alle diesbezüglichen Datenschutzanforderungen eingehalten werden.

Datenschutz-Auditierung der Unternehmenswebseite:

Wir bieten auch die Auditierung der Unternehmenswebseite an, um sicherzustellen, dass diese den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Dabei werden Datenschutzerklärungen, Consent-Management und andere relevante Aspekte der Webseite überprüft und bewertet.

Prozessaudits:

Neben Datenschutzaudits bietet RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte auch Prozessaudits an, um sicherzustellen, dass alle internen Abläufe und Prozesse den Datenschutzanforderungen entsprechen. Dabei werden alle relevanten Prozesse des Unternehmens auf ihre Konformität mit den geltenden Datenschutzbestimmungen überprüft.

Regelmäßige Auditierungen im Rahmen des Datenschutzmanagementsystems:

Wir unterstützen Unternehmen auch bei regelmäßigen Auditierungen im Rahmen ihres Datenschutzmanagementsystems. Durch regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen können potenzielle Datenschutzrisiken frühzeitig erkannt und behoben werden, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

Ihr Ansprech­partner

Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.

Fachanwältin für IT-Recht
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)
zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)