RA Norbert Geyer

Rechts­anwalt
Norbert Geyer

Fach­anwalt für IT-Recht · Rechtsanwalt für Datenschutzrecht · Datenschutzbeauftragter · KI-Koordinator (TÜV Rheinland) · KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)

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Tätig­keits­­schwer­punkte

Rechtsanwalt für Daten­schutz­recht

Rechts­anwalt Geyer ist nicht nur ein erfahrener Rechts­anwalt, sondern auch ein zertifizierter Daten­schutz­beauftragter (TÜV Süd). Er verfügt über umfassendes Know-how in daten­schutz­rechtl­ichen Fragen. Als Rechts­anwalt steht er Unter­nehmen mit seiner Expertise zur Verfügung, sei es als externer Daten­schutz­beauftragter oder als Berater für interne Daten­schutz­verant­wortliche.

Im Rahmen seiner Spezialisierung auf Daten­schutz und IT-Recht ist Rechts­anwalt Geyer für daten­schutz­rechtliche Verträge und Verein­barungen verant­wortlich. Von der Ausarbeitung von Auf­trags­ver­arbeitungs­verein­barungen bis zur Beratung zu Joint Controller­ship und EU Standard­daten­schutz­verträgen (SCC) – er gewährleistet recht­liche Klarheit und Sicher­heit für Ihr Unter­nehmen.

Wett­bewerbs­recht und angren­zende Rechts­gebiete

Rechtsanwalt Geyer geht über den reinen Daten­schutz hinaus und ist auch in wett­bewerbs­recht­lichen Frage­stellungen und angrenzenden Rechts­gebieten versiert. Sein fundiertes Wissen ermöglicht es, Unter­nehmen in verschiedenen recht­lichen Belangen kompetent zu beraten und anwaltlich zu vertreten.

Fachanwalt für IT-Recht

Als Fachanwalt für IT-Recht unterstützt Rechts­anwalt Norbert Geyer bei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechts­anwälte Unter­nehmen in allen Belangen des IT-Rechts. Seine Expertise erstreckt sich über die Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen, recht­lichen Frage­stellungen beim Einsatz von KI, bis hin zur rechtlichen Begleitung von vielfältigen Online-Projekten (Online-Shops, Apps, Social Media, Webseiten).

Rechtsanwalt Geyer ist darauf spezialisiert, maß­geschneiderte IT-Verträge zu erstellen und zu prüfen. Sein fundiertes Ver­ständ­nis für die techn­olo­gischen Heraus­­forderungen und rechtlichen Anforderungen ermöglicht es ihm, Verträge zu gestalten, die neben der recht­lichen Erforder­nisse in hohem Maße auch die individuellen Bedürfnisse und Ziele seiner Mandanten berücksichtigen.

Weitere Tätig­keits­schwer­punkte

Auditierung von Web­seiten und Daten­schutz­prü­fungen

Die digitale Präsenz von Unter­nehmen ist heute von entscheidender Bedeutung. Rechts­anwalt Geyer führt Audi­tie­rungen von Web­seiten durch, um sicher­zu­stellen, dass sie den geltenden rechtlichen Vorschriften entsprechen. Er ist außerdem einer unserer Ansprech­partner bei Daten­schutz­prüfungen, um sicherzustellen, dass Unternehmen den Anforderungen der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze gerecht werden.

Rechtliche Begleitung von Online-Projekten

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind Online-Projekte wie Gewinn­spiele, Social-Media-Kampagnen und die Entwicklung von Apps all­gegen­wärtig. Rechtsanwalt Geyer bietet umfassende rechtliche Begleitung für derartige Projekte. Von der Erstellung von Teil­nahme­bedingungen, Nutzungs­bedingungen und Daten­schutz­hinweisen bis zur Prüfung von Werbe­maß­nahmen sorgt er dafür, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Rechtsanwalt für Vertrags­recht

Rechtsanwalt Norbert Geyer ist bei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte der richtige An­sprech­partner, wenn es um die präzise Vertrags­gestaltung und umfassende Über­prüfung von Verträgen im IT-Recht geht. Sein Tätig­keits­feld erstreckt sich dabei nicht nur auf die Erstellung von Software-Verträgen, sondern umfasst auch seine weit­reichende Erfahrung im Umgang mit komplexen IT-Projekt­verträgen und KI-Projekten.

Rechtsanwalt Geyer ist darauf spezialisiert, Unter­nehmen in jeder Phase eines IT-Projekts rechtlich zu unterstützen. Von der initialen Planung über die Vertrags­gestaltung bis hin zur Implementierung und dem erfolgreichen Abschluss des Projekts gewährleistet er, dass rechtliche Aspekte stets im Einklang mit den geschäft­lichen Zielen stehen. Er kennt die Heraus­forderungen, die mit komplexen IT-Projekten einhergehen, und sorgt dafür, dass Verträge klar, verständlich und rechts­sicher formuliert sind.