Compliance / Hinweisgeberschutzgesetz

Unter Compliance versteht man die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, internen Richtlinien und ethischen Standards in einem Unternehmen. Eine Rolle spielen können aber auch moralische Standards, die gegenüber Kunden, Beschäftigten, der Gesellschaft oder Geschäftspartnern eingehalten werden sollen.

Ein Compliance-Management-System dient der internen Risikoerfassung und Risikominderung, um Rechtsrisiken, Haftungsansprüche, Bußgelder, Sanktionen und Reputationsschäden zu vermeiden.

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Compliance im Unternehmen

Die Einführung von Compliance-Strukturen oder auch einem Compliance-Management-System im Unternehmen ist ein Prozess, der alle Bereiche des Unternehmens betrifft.

Die Anforderungen an die Unternehmens-Compliance variieren je nach Größe, Branche und Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Aus diesem Grund muss immer mit einer individuellen Risikobetrachtung und dem für das Unternehmen geltenden Rechtsrahmen (z.B. durch Erstellung eines Rechtskatasters) begonnen werden. Darauf aufbauend, müssen Ziele und Maßnahmen definiert werden, die den Rahmen der Compliance-Aufgaben festlegen.


Aufgaben der Compliance im Unternehmen:

  • Ermittlung des anwendbaren Rechtsrahmens
  • Ermittlung der Risiken / Risikobewertung
  • Erstellung und Aktualisierung von Richtlinien und Verhaltenskodizes, die die rechtlichen und ethischen Standards für das Unternehmen festlegen
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich der geltenden Richtlinien und Verhaltenskodizes sowie Belehrung über die möglichen Folgen von Verstößen
  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien und Verhaltenskodizes sowie der gesetzlichen Vorschriften durch regelmäßige Audits, Überprüfungen und Berichte

Hinweis­geber­schutz­gesetz

Am 02.07.2023 ist das Hin­weis­geber­schutz­gesetz in Kraft getreten.
Für viele Unternehmen bedeutet das jetzt Handlungs­bedarf.
Denn bei Nicht­umsetzung drohen Bußgelder, allerdings erst ab dem 01.12.2023, bzw. 17.12.2023 für kleinere Unter­nehmen.

Durch ein funktio­nie­rendes Hinweis­geber­system kann Ihr Unternehmen bereits frühzeitig über rechtliche aber auch wirtschaftliche Risiken informiert werden und diese bereits vor einem Schadens­eintritt beseitigen.

Die Pflicht zu Einführung eines Hin­weis­geber­systems betrifft nicht nur privat­wirt­schaftliche Unter­neh­men sondern auch Bund, Länder, Kommunen und öffent­liche Ein­richtungen.

Anforderungen an Hin­weis­geber­schutz­systeme

Die Umsetzung eines rechts­konformen Hin­weis­geber­schutz­systems, das vor allem den hohen Anforderungen an die Ver­trau­lich­keit Rechnung trägt, stellt viele Unter­nehmen vor Probleme.

Hierbei ist vor allem zu beachten, dass die Ein­richtung eines internen E-Mail-Postfachs in den meisten Fällen nicht den An­forderungen an ein Hin­weis­geber­system entspricht.

Zudem dürfen Aufgaben einer internen Melde­stelle nur auf Personen übertragen werden, die über die erforder­liche Fach­kunde verfügen, um eingehende Mel­dungen rechtskonform zu behandeln und die richtigen Ent­schei­dungen zu treffen.

Leistungen RDP Hin­weis­geber­schutz­gesetz

Unser Team berät und betreut Sie gerne bei der rechts­kon­formen Ein­führung und Unter­haltung von Hin­weis­geber­systemen – unabhängig davon, ob eine interne Melde­stelle im Unter­nehmen eingerichtet werden soll, oder ob diese ausgelagert werden soll.
Zudem können wir bei Bedarf die Aufgaben einer internen Melde­stelle für Sie übernehmen. Hierbei bieten wir Ihnen ein web­basiertes Hin­weis­geber­system mit dem die Anfor­derungen des Hin­weis­geber­schutz­gesetzes an einen Melde­kanal voll­umfäng­lich erfüllt werden.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Beratung bei der Einführung eines Hin­weis­geber­systems (Meldestelle und -kanäle)
  • Bereit­stellung eines webbasierten Hin­weis­geber­portals
  • Erstellen von Unterlagen wie Richt­linien, Betriebs­verein­barungen, Daten­schutz-Infor­mationen und Mit­arbeiter­infor­mationen zum Thema Hin­weis­geber­schutz­gesetz
  • Erfüllung der Aufgaben der internen Melde­stelle durch Vertretung in behörd­lichen, gericht­lichen und außer­gericht­lichen Verfahren

Vorteile unseres web­basierten Hin­weis­geber­systems

  • ISO-27001 zerti­fiziertes Hin­weis­geber­system
  • Individuelle An­passung für Ihr Unter­nehmen
  • Möglichkeit ano­nyme Mel­dungen zuzulassen
  • Über­sichtliche Formu­lare
  • Ein­gereichte Hin­weise können durch die hin­weis­gebende Person jederzeit abgerufen werden
  • Anonyme oder personalisierte 2-Wege-Kommunikation
  • Ende zu Ende Ver­schlüs­selung

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Ihr Ansprech­partner

Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.

Fachanwältin für IT-Recht
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)
zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)